Aktiengesellschaft

... ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 1 AktG). Sie ist stets Handelsgesellschaft, auch wenn der Gegenstand der Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht (§ 3 AktG). Die Aktiengesellschaft ist Kapitalgesellschaft und Kaufmann kraft ihrer Rechtsform nach § 6 HGB.

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