Anhörung
... ist die Möglichkeit zur Äusserung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren. Verfassungsrechtlich ist das Anhörungsrecht in Art.103 GG verankert. Den Beteiligten am Verwaltungsverfahren ist das Anhörungsrecht in § 28 VwVfG eingeräumt. Danach ist, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äussern. Nur unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen darf eine Anhörung unterbleiben.
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