Anlagenachweise
... sind über unbewegliche und bewegliche Sachen sowie über die grundstücksgleichen Rechte, die kostenrechnenden Einrichtungen dienen, zu führen. In den Anlagenachweisen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Abschreibungen mit ihren Veränderungen erfasst.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern


