Arbeitslosenhilfe

... ist eine Fürsorgeleistung. Anspruch auf diese Leistung hat bei entsprechender Bedürftigkeit, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat, einen entsprechenden Antrag gestellt hat und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, weil die Anwartschaft nicht erfüllt ist oder die Zeit der Leistung des Arbeitslosengeldes abgelaufen ist. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsförderungsgesetz.

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