Aufopferungsanspruch
... ist ein Ausgleichsanspruch, der seine Rechtsgrundlage in einem gewohnheitsrechtlichen Rechtsgrundsatz hat (dieser geht zurück auf die §§ 74, 75 der Einleitung zum Preussischen Allgemeinen Landrecht von 1794). Wegen Aufopferung wird eine Entschädigung gewährt, wenn durch einen rechtmässigen oder rechtswidrigen Hoheitsakt in nicht vermögenswerte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit eingegriffen und dadurch dem Betroffenen ein besonderes Opfer zugunsten der Allgemeinheit auferlegt wird, das Vermögensschäden zur Folge hat.
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