Auslegung
... einer Rechtsnorm ist erforderlich im Rahmen der Rechtsanwendung, d. h. der Interpretation und Konkretisierung von in Rechtssätzen niedergelegten Begriffen sowie ihre Anwendung auf konkrete Einzelfälle. Ziel der Auslegung ist der im Text der Rechtsnorm objektivierte Wille des Gesetzgebers. Bei der Rechtsanwendung bedient man sich verschiedener Auslegungsmethoden (z.B. grammatische, historische, systematische Auslegung).
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