Bekenntnisfreiheit
... ist das in Art. 4 GG gewährleistete Grundrecht. Sie umfasst die Freiheit, religiöse und weltanschauliche Ansichten als für sich und andere massgebend anzusehen. Zur Bekenntnisfreiheit gehört auch die Befugnis zur Werbung für den eigenen Glauben und zur Abwerbung vom fremden Glauben.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern


