Beleidigung
... ist die nach aussen gerichtete Kundgabe der Nichtachtung oder Nichtbeachtung eines anderen. Sie umfasst drei Begehungsformen, nämlich die Äusserung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem Betroffenen sowie über den Betroffenen gegenüber Dritten, ferner die Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten. Vgl. §§ 185 ff. StGB.
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