Bereicherung

... ist jede Handlung, die geeignet ist, die Vermögenslage einer Person zu verbessern. In Betracht kommen der Erwerb von Rechten, die Erlangung von Besitz oder von Gebrauchsvorteilen, die Ersparnis von Aufwendungen oder die Befreiung von Verbindlichkeiten. Bedeutung erlangt der Begriff der Bereicherung insbesondere im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Bereicherung nach den §§ 812 ff. BGB.

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