Berliner Testament

... ist ein gemeinschaftliches Testament, durch das sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen. Es wird bestimmt, dass nach dem Tod des überlebenden der beiderseitige Nachlass als einheitlicher Nachlass an einen Dritten fallen soll. Vgl. § 2269 BGB.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern