Beruf

... im Sinne des Art. 12 GG ist jede wirtschaftlich sinnvolle, erlaubte, in selbständiger oder unselbständiger Stellung ausgeübte Tätigkeit, die für den Träger des Grundrechts Lebensaufgabe und Lebensgrundlage ist und durch die er zugleich seinen Beitrag zur gesellschaftlichen Gesamtleistung erbringt.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern