Berufsunfähigkeit
... liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten durch Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist. Die Berufsunfähigkeit ist neben der Wartezeit Voraussetzung für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente. Vgl. § 43 Abs. 2 SGB VI.
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