Berufung

... ist ein Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile (vgl. z.B. § 511 ZPO, § 124 VwGO). Die Berufung ist zulässig, wenn die Rechtszugvoraussetzungen vorliegen (u.a. Statthaftigkeit und Einhaltung der Frist). Die Berufung eröffent eine zweite Tatsacheninstanz, das heisst, das Berufungsgericht prüft das erstinstanzliche Uerteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

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