Besitzstandsschutz
... umfasst die weitgehende Sicherung des Bestands von Berechtigungen. In solche Berechtigungen kann nicht oder nur aus bestimmten Gründen eingegriffen werden. Besitzstandsschutz verleihen etwa die §§ 48, 49 VwVfG, § 13 BBesG, § 55 BAT.
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