Bruttoprinzip
... ist ein haushaltsrechtlicher Grundsatz, nach dem die Einnahmen und Ausgaben in vollständiger Höhe und getrennt von einander zu veranschlagen sind. Vgl. etwa 7 Abs.2 GemHVO.
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... ist ein haushaltsrechtlicher Grundsatz, nach dem die Einnahmen und Ausgaben in vollständiger Höhe und getrennt von einander zu veranschlagen sind. Vgl. etwa 7 Abs.2 GemHVO.
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