Bürgschaft
... ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Vgl. § 765 BGB.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern
... ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. Vgl. § 765 BGB.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern