Bundesminister (der Justiz)
Das Ministerium ist zuständig für alle das Rechtswesen des Bundes betreffenden Angelegenheiten. Ihm obliegen die Prüfung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Rechts- und Verfassungsmässigkeit, ferner die Vorbereitung der Wahl der Bundesverfassungsrichter und Berufsrichter. Bei bestimmten Rechtsgebieten (z.B. im bürgerlichen Recht und im Strafrecht) hat das Ministerium die Gesetzgebung vorzubereiten.
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