Bundesminister (für Verkehr)
Das Ministerium ist zuständig für das gesamte Verkehrswesen, soweit es dem Bund nach dem Grundgesetz übertragen ist. Ihm obliegt das Eisenbahnwesen, der Strassenverkehr- und -bau, die Binnenschiffahrt und die Wasserstrassen, der Seeverkehr, die Luftfahrt und der Wetterdienst.
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