D'Hondtsches Höchstzahlverfahren

... ist ein Verfahren zur Verteilung der Abgeordnetenmandate bei der Verhältniswahl. Danach wird die gesamte Zahl der auf die jeweiligen einzelnen Wahllisten entfallenen Stimmen nacheinander durch eins, zwei, drei ... geteilt. Die dabei entstehenden Quotienten werden kolonnenmässig in die Wahllisten eingetragen. Im Anschluss daran werden die zur Verfügung stehenden Abgeordnetenmandate den Listen in der Reihenfolge der durch das Divisionsverfahren entstandenen Höchstzahlen vergeben. Das d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren, das tendenziell für Parteien mit hohem Stimmanteil günstiger ist, wurde zwischenzeitlich durch das Hare/Niemeyer-Verfahren ersetzt.

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