Dienstaufsicht

... ist die Aufsicht der vorgesetzten Behörden und des Dienstvorgesetzten über die nachgeordneten Behörden und Amtsträger. Sie beinhaltet die Beobachtung, Anleitung und Beanstandung dienstlicher Verpflichtungen.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern