Dienstaufsicht
... ist die Aufsicht der vorgesetzten Behörden und des Dienstvorgesetzten über die nachgeordneten Behörden und Amtsträger. Sie beinhaltet die Beobachtung, Anleitung und Beanstandung dienstlicher Verpflichtungen.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern


