Eigenverbrauch

... liegt nach dem Umsatzsteuergesetz u.a. vor, wenn der Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für Zwecke entnimmt, die ausserhalb des Unternehmens liegen. Vgl. im einzelnen die unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz aufgeführten Fälle. Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ist bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer nicht abzugsfähig (§ 12 Nr. 3 Einkommentsteuergesetz, § 10 Nr. 2 Körperschaftssteuergesetz).

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