Eilentscheidungsrecht

... ist die Kompetenz eines an sich unzuständigen Organs, in Dringlichkeitsfällen die Befugnisse eines anderen Organs wahrzunehmen (z. B. ist im Kommunalrecht regelmässig die kommunale Verwaltungsspitze ermächtigt, in Fällen äusserster Dringlichkeit anstelle der Vertretungskörperschaft zu entscheiden).

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