Eingetragener Verein

... ist eine juristische Person, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt und die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister erlangt. Als Organe des Vereins müssen mindestens der Vorstand und die Mitgliederversammlung vorgesehen sein. Vgl. §§ 21 ff. BGB.

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