Einspruch
... ist im gerichtlichen Verfahren ein Rechtsbehelf, der zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung in derselben Instanz führt. Im Zivilprozess ist der Einspruch vorgesehen gegen das Versäumnisurteil und gegen den auf der Grundlage des Mahnbescheids erlassenen Vollstreckungsbescheid. Den Rechtsbehelf des Einspruchs kennt ferner das Steuerverfahren, das Ordnungswidrigkeitenverfahren und das Strafprozessrecht beim Erlass eines Strafbefehls.
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