Einzelmassnahme
... ist eine Massnahme der Verwaltung, die im Gegensatz zur Rechtsnorm oder der Allgemeinverfügung einen konkreten Fall betrifft oder sich nur an eine bestimmte Person wendet. Enthält die Einzelmassnahme einer Behörde eine Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach aussen gerichtet ist, handelt es sich nach 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz um einen Verwaltungsakt.
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