Elterliche
... Sorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern für das minderjährige Kind. Sie umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Vgl. §§ 1626 ff. BGB.
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