Enteignung

... ist die rechtmässige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes darf eine Enteignung nur durch oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmass der Entschädigung regelt (Junktim-Klausel).

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