Erbbaurecht

... ist ein beschränkt dingliches Recht an einem Grundstück. Es belastet das Grundstück in der Weise, dass demjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, das veräusserliche und vererbliche Recht zusteht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Einzelheiten sind in der Erbbauverordnung vom 15.1.1919 geregelt.

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