Erbfolge
... ist die Gesamtrechtsnachfolge des Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers. Der Erblasser kann zu seinen Lebzeiten durch Testament oder Erbvertrag festlegen, wer sein Rechtsnachfolger werden soll (gewillkürte Erbfolge). Hat er eine solche Regelung nicht getroffen oder ist die Verfügung von Todes wegen aus irgend einem Grund unwirksam oder schlägt der vom Erblasser als Erbe Berufene die Erbschaft aus, so werden Angehörige des Erblassers in einer gesetzlich näher geregelten Rangfolge Erben (gesetzliche Erbfolge).
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