Erbschaftsbesitzer

... ist jeder, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwa aus der Erbschaft erlangt hat ( 2018 BGB). Dem Erbschaftsbesitzer steht nach 2030 BGB gleich, wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt. Der Erbe kann vom Erbschaftsbesitzer die Herausgabe des Erlangten verlangen.

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