Ermächtigungsgesetz
... ist das vom Reichstag mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.3.1933. Das Gesetz beinhaltet, dass Gesetze ausser vom Reichstag auch von der Regierung beschlossen werden können und von der Verfassung abweichen dürfen. Damit wurde das von der Weimarer Reichsverfassung vorgegebene Gesetzgebungsverfahren ausser Kraft gesetzt.
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