Ersatzaussonderung
... ist ein besonderer Fall der Aussonderung im Konkursverfahren. Sind Gegenstände, deren Aussonderung aus der Konkursmasse hätte beansprucht werden können, vor der Eröffnung des Verfahrens vom Gemeinschuldner oder vom Konkursverwalter veräussert worden, so ist der Aussonderungsberechtigte befugt, die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung, soweit diese noch aussteht, zu verlangen.
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