Erwerbsunfähigkeit
... ist in der sozialen Rentenversicherung eine Voraussetzung für die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Erwerbsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit ausserstande sind, eine Erwerbstätigkeit in geweisser Regelmässigkeit auszuüben oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgrösse übersteigt. Erwerbsunfähig ist nicht, wer eine selbständige Tätigkeit ausübt. Vgl. § 44 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI.
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