Erziehungsgeld

... wird nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz gewährt, um es einem Elternteil zu ermöglichen oder zu erleichtern, sich im Anschluss an die Geburt oder den Mutterschutz der Betreuung und Erziehung seines Kindes widmen zu können. Dem Antragsteller muss die Personensorge zustehen, und das Kind muss in seinem Haushalt leben. Wer Erziehungsgeld in Anspruch nehmen will, darf keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern