Erziehungsregister

... wird vom Bundeszentralregister geführt. Einzutragen sind u.a. die Anordnung von Erziehungsmassregeln oder Zuchtmitteln, Freisprüche wegen mangelnder Reife, vormundschaftliche Massnahmen. Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 23. Lebensjahr vollendet hat. Vgl. §§ 59 ff. Bundeszentralregistergesetz.

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