Fernmeldegeheimnis

... ist das in Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht, das der Geheimhaltung aller im Fernmeldeverkehr (Fernsprech-, Fernschreib-, Telegramm-, Funkverkehr) weitergegebenen Mitteilungen hinsichtlich Inhalt und Tatsache der Übermittlung betrifft. Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses sind aufgrund des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 13.8.1968 möglich.

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