Freihafen

... ist das zollrechtlich als Ausland behandelte zollfreie Gebiet in Seehäfen, das dem Umschlag und der Lagerung von Waren für Zwecke des Aussenhandels und des Schiffsbaus dient. In Deutschland wurde des erste Freihafen 1664 in Altona errichtet.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern