Fund
Finder ist, wer eine verlorene, das heisst besitzlose Sache entdeckt und sie an sich nimmt. Der Finder ist zur Verwahrung der Sache und auf Anordnung der Behörde verpflichtet, die gefundene Sache an die zuständige Stelle abzuliefern. Es gelten die Bestimmungen der § 965 ff. BGB
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