Geeignetheit

... ist eine Komponente des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit. Geeignet ist eine Massnahme, wenn anzunehmen ist, dass sie den erstrebten Erfolg herbeiführt oder doch wenigstens fördert (Tauglichkeit). Vorausgesetzt wird dabei, dass die Massnahme überhaupt einen Zweck verfolgt, also nicht willkürlich ergeht und dass die Verfolgung dieses Zwecks rechtlich zulässig ist.

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