Gefahrenabwehr
... ist die klassische Tätigkeit der Polizei-und Ordnungsbehörden. Nach der polizeilichen Generalklausel haben die Polizei und die Ordnungsbehörden im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemässem Ermessen notwendigen Massnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird.
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