Gemeinnützigkeit

... im steuerrechtlichen Sinne ist die Zweckbestimmung von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt hat steuerliche Vergünstigungen zur Folge. Vgl. §§ 51 bis 68 Abgabenordnung.

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