Generalversammlung

... ist das oberste Willensorgan einer Genossenschaft. In der Generalversammlung werden die Rechte der Genossen ausgeübt. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Generalversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschliesst über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrags. Ausserdem obliegt ihr die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Aus Zweckmässigkeitsgründen ist bei grossen Genossenschaften die Vertreterversammlung vorgesehen.

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