Gerichtsbarkeit

... ist die Organisation und die Tätigkeit der rechtsprechenden Gewalt. Sie unterteilt sich in die streitige und die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die streitige Gerichtsbarkeit gliedert sich in die Verfassungs-, ordentliche, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits-, Sozial-, Patent-, Disziplinar-, Ehren- und Wehrdienstgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist die Gerichtsbarkeit der Zivil- und Strafsachen.

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