Gerichtsstand

... in einem Zivilverfahren bezeichnet die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen, dem besonderen, dem ausschliesslichen und den sonstigen Gerichtsständen. Gesetzlich geregelt sind die Gerichtsstände in den §§ 12 bis 40 der Zivilprozessordnung.

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