Geschäftsbetrieb

... ist im Handelsrecht ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb. Nach § 4 Handelsgesetzbuch finden die Vorschriften über die Firmen, die Handelsbücher und die Prokura auf Personen keine Anwendung, deren Gewerbebetrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

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