Gesellschaftsvermögen
... ist das Vermögen einer Gesellschaft. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände . Es wird gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter (§ 718 BGB). Das Gesellschaftsvermögen ist rechtlich und wirtschaftlich vom Privatvermögen der Gesellschafter zu unterscheiden.
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