Gesetzlicher Zinssatz
... gilt dann, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist. Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4 v.H. für das Jahr. Vgl. § 246 BGB.
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... gilt dann, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist. Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4 v.H. für das Jahr. Vgl. § 246 BGB.
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