Gesetzmässigkeit

... der Verwaltung. Gemäss Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden. Alle Massnahmen der Verwaltung müssen deshalb mit dem Gesetz in Einklang stehen. Daneben bedarf jede belastende Massnahme einer gesetzlichen Regelung.

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