Gesetzwidrigkeit

... des Rechtsgeschäfts liegt vor, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstösst. Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstösst, ist nichtig, wenn sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt (§ 134 BGB). Verbotsvorschriften finden sich im BGB und in anderen Gesetzen (z.B. Strafgesetzbuch, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit). Nichtig ist also etwa ein Rechtsgeschäft, das gegen das Strafgesetzbuch verstösst (z.B. Hehlerei).

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern