Getrennte Veranlagung
... erfolgt bei der Einkommensteuer auf Antrag eines Ehegatten. Danach sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Vgl. § 26a Einkommensteuergesetz.
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... erfolgt bei der Einkommensteuer auf Antrag eines Ehegatten. Danach sind jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zuzurechnen. Vgl. § 26a Einkommensteuergesetz.
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